Die Verrechnung

Ich bin Wahlarzt für alle Kassen und Privat.

Wahlarzt, was ist das?

Ein Wahlarzt ist ein Arzt ohne Vertrag mit einer Krankenkasse. Das bedeutet, dass eine direkte Verrechnung der ärztlichen Leistung mit der Krankenkasse nicht möglich ist. (z.B. via E-Card).
Deshalb muss ein kleiner Umweg beschritten werden .

Sie erhalten von uns eine Honorarnote, diese können Sie Bar oder per Bankomat bezahlen.
Die Honorarnoten werden bei ÖGK sowie SVS auf Wunsch direkt von uns online an die Versicherung übermittelt. (WAHonline)
Dadurch brauchen Sie sich um nichts weiter kümmern und bekommen den Rückerstattungsbetrag direkt auf ihr Konto überwiesen.

Kasse Maestro Mastercard Visa

Wie erfolgt die Verrechnung mit der Krankenkasse?

  • Nach Abschluss der Behandlung erhalten Sie eine Honorarnote.

  • Diese können Sie in Bar oder per Bankomat bezahlen.

  • Sie erhalten einen Vordruck zur Einreichung bei Ihrer Krankenkasse für die Kostenrückerstattung. Sie müssen nach erfolgter Bezahlung nur mehr ihre Kontonummer, Datum und Unterschrift einfügen, und alles zusammen (inkl. Original-Zahlscheinabschnitt oder Zahlungsbestätigung) an Ihre Krankenkasse senden.

  • Die Kosten erhalten Sie dann bis auf einen Selbstbehalt (variiert je nach Krankenkasse und ärztlicher Leistung) rückerstattet. (direkt auf Ihr Konto überwiesen)

  • Manche Leistungen werden von der Krankenkasse nicht getragen, ein Kostenrückersatz ist deshalb dabei nicht möglich.
    (z.B . Akupunktur oder Spezialultraschall)

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